Bürgerinformationen
Erreichbarkeit des 1. Bürgermeisters:
Sprechzeiten im Rathaus Neuendorf
Montag: | 8:00-09:00 Uhr |
Mittwoch: | 18:30-20:00 Uhr |
Sprechzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Lohr
Nach Absprache
Sonstige Erreichbarkeit des 1. Bürgermeisters
Mobiltelefon: +49 (172) 3615778
Übersicht:
- Wichtige Adressen / Telefonnummern
- Überschwemmungsgebiet des Mains
- Bodenrichtwerte
- Bauleitplanung, Bebauungspläne
- Merkblatt zum Brandschutz (Traditionsfeuer - Offene Feuer im Freien - Grillfeuer)
- Dunkle Jahreszeit beginnt – Hochsaison für Einbrecher
- Energiekonzept Neuendorf
- Bekanntmachung über die Zeiten in denen Rasenmäher, Freischneider usw. genutzt werden dürfen
- Sie haben ein Problem mit Wespen oder Hornissen?
Downloads:
- Solarpotenzial Neuendorf
- Flyer Einbruch
- Busverbindungen Neuendorf ab 01.11.2019
- Abfallkalender 2024
- Merkblatt Freischneiden von Verkehrsflächen
Wichtige Adressen / Telefonnummern
Frankenstr. 28
97788 Neuendorf
Telefon: +49 (172) 3615778
buergermeister@neuendorf-main.de
Eichenweg 2
97788 Neuendorf
Ansprechpartner: Bürgermeister
Schönrainhalle auf Google Maps
Belegungsplan
Schloßplatz 2
97816 Lohr a. Main
Telefon: +49 (9352) 8730-0
www.vgem-lohr.de
Kirchplatz 8
97788 Neuendorf
Telefon: +49 (9351) 3455
pfarrei.neuendorf@bistum-wuerzburg.de
Dr.-Gustav-Woehrnitz-Weg 6
97816 Lohr a.Main
Telefon: +49 (9352) 871613
pfarramt@elkb.de
www.lohr-evangelisch.de
Grafen-von-Rieneck-Straße 5
97816 Lohr a. Main
Telefon: +49 (9352) 505-0
www.klinikum-msp.de
Provider: | Telefon: |
---|---|
T-Mobile D1: | +49 (1803) 302202 |
D2-Vodafone: | +49 (172) 1212 |
E-Plus: | +49 (177) 1000 |
O2 (VIAG-Interkom): | +49 (179) 55222 |
Notruf: | Telefon: |
---|---|
Polizei: | 110 (Gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz und von Ihrem Mobiltelefon) www.polizei.bayern.de/ |
Feuerwehr / Rettungsdienst: | 112 (Gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz und von Ihrem Mobiltelefon) www.notruf112.bayern.de |
Zentrale Notrufnummer zum Sperren von EC-, Kredit- und Kundenkarten: | 116 116 (Gebührenfrei aus dem dt. Festnetz) www.sperr-notruf.de |
Ärztl. Bereitschaftsdienst: | 116 117 (Gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz und von Ihrem Mobiltelefon) |
Apothekennotdienst-Hotline: | +49 (800) 0022833 (Gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz) 22833 (Mobiltelefon, max. 69 Cent/Min.) |
Telefonseelsorge: | +49 (800) 1110111 (Gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz) +49 (800) 1110222 (Gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz) |
Hilfetelefon Schwangere in Not - anonym und sicher: | +49 (800) 4040020 (Gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz) |
Kinder- und Jugendtelefon: | +49 (800) 1110333 (Gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz) |
Giftnotruf: | +49 (89) 19240 |
ADAC Allgemeiner Deutscher Automobilclub e.V.: | +49 (1802) 222222 (6 ct./Anruf aus dt. Festnetz, Mobil max. 42 ct./Min) |
ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland: | +49 (1802) 232527 (6 ct./Anruf aus dt. Festnetz, Mobil max. 42 ct./Min) |
AvD Automobilclub von Deutschland: | +49 (800) 9909909 (Gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz) |
Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes des Mains
Vollzug der Wassergesetze
Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes des Mains (Gewässer-km 149,360 bis 238,600) im Gebiet der Städte Gemünden a.Main, Karlstadt, Lohr a.Main, Marktheidenfeld und Rothenfels, im Gebiet der Märkte Karbach, Kreuzwertheim, Triefenstein und Zellingen sowie im Gebiet der Gemeinden Hafenlohr, Himmelstadt, Neuendorf, Neustadt a.Main und Roden
Bekanntmachung Neuendorf Überschwemmungsgebiet Main
Anhänge
- Übersichtspläne
- 003 - Übersichtsplan Ü 01 (Kreuzwertheim - Marktheidenfeld)
- 003 - Übersichtsplan Ü 02 (Hafenlohr - Pflochsbach)
- 003 - Übersichtsplan Ü 03 (Pflochsbach - Karlstadt)
- 003 - Übersichtsplan Ü 04 (Karlstadt - Thüngersheim)
- Detailkarten
- 004 - Lageplan K 01
- 004 - Lageplan K 02
- 004 - Lageplan K 03
- 004 - Lageplan K 04
- 004 - Lageplan K 05
- 004 - Lageplan K 06
- 004 - Lageplan K 07
- 004 - Lageplan K 08
- 004 - Lageplan K 09
- 004 - Lageplan K 10
- 004 - Lageplan K 11
- 004 - Lageplan K 12
- 004 - Lageplan K 13
- 004 - Lageplan K 14
- 004 - Lageplan K 15
- 004 - Lageplan K 16
- 004 - Lageplan K 17
- 004 - Lageplan K 18
- 004 - Lageplan K 19
- 004 - Lageplan K 20
- 004 - Lageplan K 21
- 004 - Lageplan K 22
- 004 - Lageplan K 23
- 004 - Lageplan K 24
- 004 - Lageplan K 25
- 004 - Lageplan K 26
- 004 - Lageplan K 27 (Neuendorf)
- 004 - Lageplan K 28
- 004 - Lageplan K 29
- 004 - Lageplan K 30
- 004 - Lageplan K 31
- 004 - Lageplan K 32
- 004 - Lageplan K 33
- 004 - Lageplan K 34
- 004 - Lageplan K 35
- 004 - Lageplan K 36
- 004 - Lageplan K 37
- 004 - Lageplan K 38
- 004 - Lageplan K 39
- 004 - Lageplan K 40
- 004 - Lageplan K 41
- 004 - Lageplan K 42
- 004 - Lageplan K 43
- 004 - Lageplan K 44
- 004 - Lageplan K 45
- 004 - Lageplan K 46
- 004 - Lageplan K 47
Bodenrichtwerte
Stand 01.01.2024
Bodenrichtwerte Neuendorf Stand 01.01.2024
Bauleitplanung, Bebauungspläne
Am Thürlein
Nantenbach
Gewerbegebiet II
Traditionsfeuer - Offene Feuer im Freien - Grillfeuer
(Stand September 2017)
Egal ob „Traditionsfeuer“ oder Grillfeuer, das Entfachen von offenen Feuern in der freien Natur birgt zahllose Gefahren. Um die Gefahr von Bränden zu minimieren, müssen einige grundlegende Regeln beachtet werden. Wir möchten Sie in diesem Merkblatt auf die wichtigsten Regeln und Vorschriften hinweisen und oft gestellte Fragen beantworten:
Was gilt als offenes Feuer?
- Lagerfeuer (Verbrennung von Baumschnitt, Astwerk)
- Grillfeuer (auf eigens dafür ausgewiesenen Plätzen)
- Brennende Zündhölzer, Zigaretten, Tabakpfeifen innerhalb eines Waldes in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober (Rauchverbot wegen Waldbrandgefahr!)
- Traditionsfeuer: Funken-, Faschings-, Oster-, Mai- (Walpurgis-), Johannis-, Sonnwendfeuer
Welche Abstände sind grundsätzlich bei Feuern im Freien einzuhalten?
- 100 m zu einem Wald / Feldgehölze / Hecken
- 25 m zu leicht entzündbaren Stoffen (z. B. Kraftstoffe)
- 5 m zu sonstigen brennbaren Stoffen (z. B. Holz, herumliegende Kleidung)
- 5 m zu Gebäuden aus brennbaren Stoffen (vom Dachvorsprung aus gemessen)
Wo erhalte ich die Erlaubnis?
- Feuer in Waldnähe (100-m-Bereich):
Amt für Landwirtschaft und Forsten Karlstadt, Dienststelle Forsten Lohr (Tel. +49 (9352) 50809-0) - Feuer in Schutzgebieten: Nur in Einzelfällen! Erlaubnis- und kostenpflichtig!
Landratsamt Main-Spessart, Naturschutz (Tel. +49 (9353) 793-1800) - In allen anderen Fällen:
Örtlich zuständige Gemeinde- / Verwaltungsgemeinschaft (Ordnungsamt)
Weitere Informationen in dem Merkblatt zum Brandschutz
Dunkle Jahreszeit beginnt – Hochsaison für Einbrecher
UNTERFRANKEN. Mit der Umstellung auf Winterzeit muss auch wieder vermehrt mit Einbrechern gerechnet werden. Die Unterfränkische Polizei wird auch in diesem Jahr entsprechende Maßnahmen im Kampf gegen Wohnungseinbrüche treffen. Als Schwerpunkt hat sich das Polizeipräsidium Unterfranken diesmal die Aufklärung der Bevölkerung gesetzt. Verdächtiges soll sofort und mit den nötigen Details direkt am Polizeinotruf gemeldet werden. Präventionstipps rund um die Sicherung der eigenen vier Wände und die Verdeutlichung von einfachen aber wirksamen Verhaltensregeln stehen im Mittelpunkt.
Das Polizeipräsidium Unterfranken möchte in den nächsten Wochen mit einer Präventionskampagne das Thema „Wohnungseinbruch“ in den Fokus der Bevölkerung rücken. Mit praktischen Verhaltenstipps und dem Slogan
„Einbruch? Nicht in unserer Straße! Genau hinschauen – Polizei sofort anrufen!“
sollen die Kernbotschaften ins Gedächtnis gerufen werden. Mit Unterstützung von Polizeibeamten der Bereitschaftspolizei werden Anfang November aktiv Bürgerinnen und Bürger im Bereich Mainfranken an Einkaufsmärkten und anderen öffentlichen Orten angesprochen und Infomaterial verteilt.
Diese Flyer werden ebenfalls durch die Unterfränkischen Polizeidienststellen im Rahmen von örtlichen Veranstaltungen an interessierte Bürgerinnen und Bürger ausgegeben.
Die Fachberater der Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg werden für interessierte Gruppen, wie zum Beispiel Sportvereine oder Seniorengemeinschaften, Vorträge zum Thema anbieten.
Diese Fachberater stehen nach Terminvereinbarung für eine kostenlose und neutrale Beratung zum effektiven Einbruchschutz zur Verfügung. Dieses Angebot gilt auch für Bauherren damit sich diese bereits bei der Planung des Eigenheims Gedanken um eine sinnvolle technische Ausrüstung zum Schutz gegen Einbrecher machen können. Ein Kontakt kann über die im Informationsflyer genannten Telefonnummern hergestellt werden.
Energiekonzept Neuendorf
Die Gemeinde Neuendorf erstellte in Zusammenarbeit mit der Klärle GmbH ein ganzheitliches Energiekonzept, das durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken gefördert wurde. Teil dieses Energiekonzeptes ist die Ermittlung des Solar-Potentials für die Hausdächer Neuendorf. Mit Hilfe der Potentialanalyse und des unten aufgeführten Rechners kann nun die Wirtschaftlichkeit einer Solaranalage berechnet werden.
Bekanntmachung über die Zeiten in denen Rasenmäher, Freischneider usw. genutzt werden dürfen
In Wohngebieten dürfen motorbetriebene Gartengräte wie Rasenmäher. Rasenkantenschneider oder Vertikutierer an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht betrieben werden.
Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen daruber hinaus auch an Werktagen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr, von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 17:00 bis 20:00 Uhr nicht betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ist das Arbeiten mit motorbetriebenen Gartengeräten gänzlich verboten.
Gartengerät:
Rasenmäher, Rasenkantenschneider, Vertikutierer
Erlaubte Betriebszeiten: 7:00 Uhr bis 20:00 UhrVerbotene Betriebszeiten: 20:00 Uhr bis 7:00 Sonn- und Feiertag
Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser, Laubsammler
Erlaubte Betriebszeiten: 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Verbotene Betriebszeiten: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr 17:00 Uhr bis 09:00 Uhr Sonn- und Feiertag(Auszug aus der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte— und Maschinenlärmverordnung)).
Sie haben ein Problem mit Wespen oder Hornissen?
Aufgrund aktuell vermehrter Anfragen bei der Feuerwehr Neuendorf. wegen Wespen,- und Hornissennester im häuslichen Umfeld
Hierzu eine Information der Feuerwehr Lohr:
Wespen sind von Natur aus weder aggressiv noch stechwütig. Jedoch können sie sich gut verteidigen. Dies geschieht bei hektischen Abwehrbewegungen.
Viele Menschen geraten in Panik, wenn sie eines der gelb-schwarzen Insekten in ihrer Nähe sehen. Noch schlimmer wird es, wenn sich in der näheren Umgebung ein Wespennest befindet.
Deshalb zu allererst einmal einen "kühlen Kopf" bewahren!
Gefährlich werden Wespen (zu denen auch die Hornissen zählen) nur für Personen die durch einen Stich allergisch reagieren. Für alle anderen Personen sind die Stiche einer Wespe nicht gefährlicher als der einer Biene, da sich die Wirkung kaum voneinander unterscheidet.
Was tue ich nach einem Stich?
- Bewahren sie Ruhe! (Der bekannte Spruch "Drei Hornissenstiche töten einen Menschen, sieben ein Pferd" ist absolut falsch!)
- Kühlen sie die Stichstelle mit einem kalten Umschlag oder einem Eisbeutel
- Bei Stichen im Mund oder am Hals kann es durch Schwellungen zur Erstickungsgefahr kommen. Bitte warten sie nicht und rufen Sie sofort einen Arzt hinzu! (Notruf Tel. 112)
- Bei bekannten Allergien lassen sie sich vor der Wespensaison von ihrem Hausarzt beraten.
Wie vermeide ich unliebsamen Kontakt mit den Wespen?
- Vermeiden sie hektische Bewegungen!
- Laufen sie nicht barfuss über den Rasen! (Nicht nur Wespen suchen dort nach Nahrung. Hier finden sie auch Bienen und Hummeln, die im Gegensatz zur allgemeinen Meinung auch stechen können).
- Decken sie Speisen ab! (Wespen, und gerade die gemeine- und deutsche Wespe sind auf Süßspeisen aus. Sie haben einen Lebenszyklus bis in den späten Herbst hinein und ernähren sich dann von Fallobst.)
- Kinder sollten Getränke nur aus einem verschlossen Behälter mit Strohalm trinken!
Was kann ich tun wenn ich ein störendes Wespennest in direkter Nachbarschaft habe?
- Wespen und Hornissen stehen unter Natur- bzw. Artenschutz. Deshalb ist es niemandem ohne Genehmigung des Landratsamts erlaubt, diese zu vernichten oder zu entfernen.
- Wenn sie Hilfe benötigen, müssen sie sich an die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Main-Spessart wenden (Tel.09353/793-343). Dort werden sie beraten und notfalls an einen Sachkundigen weitervermittelt.
- Die Feuerwehr wird erst aktiv, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht (z.B. Wespennest im Kinder- oder Schlafzimmer)
Die Feuerwehr darf nur beratend tätig werden und ist nur in Ausnahmefällen berechtigt ein Nest zu entfernen. Hierzu muss die Abwehr unmittelbarer Gefahren von Leben und Gesundheit der betroffenen Bürger gegeben sein!
Weitere Informationen zu Wespen finden Sie auf folgenden Internetseiten:
Das Wespennest: Tipps zum Umgang mit den Tierenhttp://www.hymenoptera.de